Urheber Rechtliches

Das Urheberrecht aller hier veröffentlichten Fotos liegt ausschließlich bei Herrn Dr. Hans Jürgen Groß, Melsungen.

Rechtlich sind Fotos jeglicher Art – Urlaubsfotos, Familienfotos, Produktfotos, Werbefotos – urheberrechtlich geschützt. Sogenannte Lichtbildwerke (besonders kreative Fotos) können gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG geschützt sein. Alle anderen Fotos sind als Lichtbilder nach § 72 UrhG vom Schutz des Urheberrechts umfasst.

Für Lichtbilder erlischt der Urheberschutz gemäß § 72 Abs. 3 S. 1 UrhG 50 Jahre nach dem Erscheinen des Lichtbildes. Bei Lichtbildwerken endet der Schutz nach § 64 UrhG 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Dabei gilt der Urheberschutz für Privatleute gleichermaßen wie für Gewerbetreibende.

Die Anbringung eines Copyright-Vermerks auf dem Foto ist nicht erforderlich, so dass dessen Fehlen keinesfalls bedeutet, dass dieses Bild urheberrechtlich nicht geschützt ist und somit von jedermann frei verwendet werden darf. Es besteht keine Pflicht, das Urheberrecht am Werk einzutragen oder kenntlich zu machen. Ein Foto ist folglich in jedem Falle vom Urheberrechtsgesetz erfasst, auch wenn nicht ersichtlich ist, von wem es gefertigt wurde bzw. wem die Rechte an einer Aufnahme gehören.

Die Verwendung eines fremden Fotos ohne Zustimmung des Urheberberechtigten stellt eine rechtswidrige Vervielfältigungshandlung nach § 16 UrhG dar und verletzt zudem das dem Urheberrechtsinhaber zustehende Verwertungsrecht der öffentlichen Zugänglichmachung nach § 19 a UrhG.